Eichservice / Eichvorbereitung

Ablauf des herstellerunabhängigem Eichservices
Mit unserem vorab Eichservice werden Ihre Waagen vor der Eichung auf Richtigkeit geprüft, ggf. eine Wartung, Justierung durchgeführt. Unser Eichservice bieten wir von der Laborwaage im Milligramm-Bereich bis hin zu Fahrzeugwaagen im Tonnen-Bereich an. Die Kommunikation und die Findung eines fristgerechten Eichtermins zwischen dem zuständigem Eichamt übernehmen wir gerne für Sie. Gerne stellen wir auch Ihrer Waagen der anerkannte Prüfstelle vor, und sind somit bei der Eichung vor Ort und können direkt reagieren.

Desweiteren sind wir autorisiert neue oder umgerüstete Waagen ohne das Eichamt in Betrieb zu nehmen und die Hersteller Ersteichung durchzuführen.

 

Wir kümmern uns um Ihre Waage bevor das Eichamt kommt!
Somit können evtl. anfallende Kosten eingespart werden!

Eichung
Ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung eines Messgerätes auf Einhaltung der zugrundeliegenden eichrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Eichfehlergrenzen nach dem Eichgesetz. Mit einem Eichzeichen wird die voraussichtliche Einhaltung für die Gültigkeitsdauer der Eichung bestätigt. Eichungen werden in der Bundesrepublik Deutschland von den Landeseichämtern und Staatlich Anerkannten Prüfstellen unter fachlicher Aufsicht durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt durchgeführt. Eine Eichung ist eine gesetzlich vorgeschriebene und auf nationale Standards verweisende Kalibrierung mit einer entsprechenden Kennzeichnung des geeichten Objekts. Die Eichung von Messgeräten dient seit langer Zeit dem Schutz des Verbrauchers primär überall dort, wo dieser gemessene Leistungen bezieht - seien dies nach Gewicht oder Volumen quantifizierbare Warenmengen oder messbare Energiemengen.

Welche Waagen müssen geeicht werden?
Nach der EU-Richtlinie 2009/23/EG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
 

• Bestimmung der Masse für Zwecke des geschäftlichen Verkehrs.
• Bestimmung der Masse zur Berechnung einer Gebühr, eines Zolls, einer Abgabe, einer Zulage,
  einer Strafe,eines Entgeltes, einer Entschädigung oder ähnlicher Zahlungen.
• Bestimmung der Masse in Hinblick auf die Anwendung von Rechtsvorschriften und die Erstellung von
  Gutachten für gerichtliche Zwecke.
• Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der
  ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung.
• Bestimmung der Masse für die Herstellung von Arzneimitteln im Apotheken aufgrund ärztlicher
  Verschreibung und Bestimmung der Masse bei Analysen in medizinischen und pharmazeutischen
  Laboratorien.
• Bestimmung des Preises entsprechend der Masse für den Verkauf in öffentlichen Verkaufsstellen und bei
  der Herstellung von Fertigpackungen

In welchen Zeitabständen muss geeicht werden?

• Waagen unter einer Höchstlast von 3000 kg - 2 Jahre
• Waagen mit einer Höchstlast von 3000 kg und mehr - 3 Jahre
• Personen- und Säuglingswaagen - 4 Jahre
• Bettenwaagen - 2 Jahre
• Personenwaagen in Krankenhäuser - 2 Jahre
• Kontrollwaagen - 1 Jahr

Wie kann die Eichung vorzeitig erlöschen?
Die Gültigkeit der Eichung erlischt vorzeitig, wenn...

...das Messgerät die Verkehrsfehlergrenzen nicht einhält.
...ein Eingriff vorgenommen wird, der Einfluss auf die messtechnischen Eigenschaften des Gerätes haben
   kann oder seinen Verwendungsbereich erweitert oder beschränkt,
...die vorgeschriebene Bezeichnung des Messgerätes geändert oder eine unzulässige Bezeichnung,
   Aufschrift, Messgröße, Einteilung oder Hervorhebung einer Einteilung angebracht wird,
...der Hauptstempel oder ein Sicherungsstempel unkenntlich, entwertet oder vom Messgerät entfernt ist,
...das Messgerät mit einer Zusatzeinrichtung verbunden wird, deren Anfügung nicht zulässig ist, oder
...das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme, die Verwendung oder die Bereithaltung von Messgeräten
   untersagt oder einstweilen verboten wird.

Muss an Ihrer Waage eine Reperatur, Instandsetzung durch geführt werden bringen wir an der betroffen Waage unser Instandsetzerzeichen an und ermöglichen Ihnen somit ihre Waage bis zur nächsten Nacheichung einzusetzen?

Instandsetzer Befugnis nach § 72 Eichordnung
Info-Blatt Eichrecht für Verwender
Informationen für Verwender von Messgeräten und Messwerten
Neues Eichrecht seit dem 1. Januar 2015
Infoblatt Neues Eichrecht Verwender.pdf
PDF-Dokument [391.5 KB]
Waagen zur Bestimmung von Beförderungsentgelten
Waagen_Befoerderungsentgelte.pdf
PDF-Dokument [147.4 KB]

Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Zertifikat ISO 9001:2015
Zertifikat ISO9001-2015.pdf
Zertifikat ISO9001-2015.pdf
PDF-Dokument [332.5 KB]
Kalibrielabor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2008 Akkreditierung DAkkS
Akkreditierung DAkkS
Akkreditierung DAkkS.jpg
JPG-Datei [978.0 KB]